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Riester Rente

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  • Private und betriebliche Altersvorsorge können seit dem 1. Januar 2002 durch staatliche Zulagen oder Steuerfreiheit gefördert werden.
  • Die Teilnahme ist freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung zur privaten Altersvorsorge und auch keine Verpflichtung, die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.
  • Zur Zeit nutzen 9,7 Millionen Deutsche (Stand November 2007) die Riester-Förderung, allein im 3. Quartal 2007 gab es über 600.000 neue Riester-Verträge.
  • Bei Eheleuten kann jeder Ehepartner einen eigenen Versorgungsanspruch mit der staatlichen Förderung aufbauen. Wer nicht selbst förderungsberechtigt ist, erhält die Förderung, wenn der Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört.
  • Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Mindestbeiträge selbst gezahlt werden.  
  • Die Vergünstigungen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch für Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen von Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds gewährt. Alternativ gibt es hier (außer bei der Direktversicherung) die Möglichkeit, steuer- und sozialabgabenfreie Zahlungen – also aus dem Bruttoentgelt – zu leisten.
  • Die Beiträge für die zusätzliche Altersversorgung können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob dies für den Steuerpflichtigen günstiger ist als die Zulagen.
  • Pro Vertrag sind seit 2006 bis zu 1575 € / Jahr absetzbar, ab 2008 sogar bis zu 2100 €. Ist der Steuersatz höher als der prozentuale Anteil der Zulagen, wird die Differenz überwiesen.
  • Wer die Riester Rente Förderung in Anspruch nehmen will, muss sich zwischen einer klassischen Rentenversicherung, einem Banksparplan oder einer Fondsgebundenen Versicherung entscheiden.
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